Kurze Einführung
Jeder Eigentümer oder Verwalter eines bestehenden Gebäudes ist verpflichtet, den technischen Zustand des Gebäudes auf einem Niveau zu halten, das die Sicherheit von Personen und Eigentum während der Nutzungsdauer gewährleistet. Darüber hinaus ist er für die Gesundheit und das Leben der Menschen in den Innenräumen, die ästhetische Erhaltung des Gebäudes sowie – im Falle denkmalgeschützter Objekte – die Wahrung ihrer schützenswerten Werte verantwortlich. Zudem muss das Gebäude sowie die darin befindlichen Räume und Einrichtungen bestimmungsgemäß genutzt werden, um eine langfristige Werterhaltung und Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Der beste Indikator für den Zustand eines Gebäudes sind die obligatorischen Bauwerksinspektionen sowie die Gebäudebücher, die ab dem 01.07.2024 in elektronischer Form geführt werden müssen. Bei einer Änderung der Nutzungsart oder der Installation zusätzlicher Anlagen im Gebäude (z. B. Photovoltaikanlagen auf dem Dach) kann sich die Lastverteilung verändern. Infolgedessen ist es oft notwendig, die Konstruktion zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die neuen Lasten sicher trägt. Während der Nutzung eines Bauwerks können Mängel oder Schäden auftreten. In solchen Fällen leitet die Bauaufsicht häufig ein Verfahren ein, in dessen Rahmen der Eigentümer oder Verwalter verpflichtet wird, ein Baugutachten über den Zustand des Gebäudes vorzulegen.